Wissen & Hilfe

Fragen zu Unfall und Gutachten

Nach einem Fahrzeugschaden müssen viele Entscheidungen getroffen werden. Hier finden Sie Antworten zu Begutachtung, Unterlagen und Kosten. Die Hinweise zur Schadenregulierung beziehen sich auf Verkehrsunfälle in Deutschland.

Unfallverhalten

Was sollte ich direkt nach einem Unfall tun?

Halten Sie an, sichern Sie die Unfallstelle und helfen Sie Verletzten, ohne sich selbst zu gefährden. Bei Verletzten oder akuter Gefahr wählen Sie 112. Tauschen Sie Namen, Anschriften sowie Fahrzeug- und Versicherungsdaten aus und halten Sie den Unfallhergang fest. Fotografieren Sie die Situation und die Schäden nur, soweit das sicher möglich ist. Bei geringfügigem Schaden muss die Fahrbahn zügig freigemacht werden.

Wenn die Unfallstelle gesichert und die notwendige Hilfe organisiert ist, können Sie die Begutachtung Ihres Fahrzeugs abstimmen.

Gutachterwahl

Darf ich meinen Gutachter selbst auswählen?

Bei einem Haftpflichtschaden können Sie grundsätzlich einen unabhängigen Sachverständigen selbst beauftragen. Die freie Auswahl bedeutet jedoch nicht, dass jedes Gutachten automatisch erstattet wird: Bei kleinen Schäden kann ein Kostenvoranschlag ausreichen. Für Kaskoschäden gelten die Bedingungen Ihres Versicherungsvertrags.

Kosten

Wer bezahlt das Unfallgutachten?

Bei vollständiger Haftung des Unfallgegners gehören erforderliche Gutachterkosten grundsätzlich zum ersatzfähigen Schaden. Bei einer Mithaftung, einem Bagatellschaden oder strittiger Haftung kann die Erstattung eingeschränkt sein. Klären Sie vor der Beauftragung Honorar und Abrechnung; bei Unsicherheit über die Erstattung empfiehlt sich anwaltlicher Rat.

Gutachtenumfang

Reicht ein Kostenvoranschlag aus?

Ein Kostenvoranschlag schätzt vor allem die Reparaturkosten. Ein Gutachten kann darüber hinaus etwa Wertminderung und relevante Fahrzeugwerte behandeln. Welcher Nachweis sinnvoll ist, hängt von Schadenumfang und Fragestellung ab. Bei einem kleinen Schaden ist nicht automatisch ein umfassendes Gutachten nötig.

Unterlagen

Welche Unterlagen sollte ich mitbringen?

Hilfreich sind die Zulassungsbescheinigung Teil I, vorhandene Unfall- und Schadenfotos sowie Unterlagen zu bekannten Vorschäden und Reparaturen. Halten Sie auch eine vorhandene Schadennummer bereit. Für eine Bewertung können zusätzlich Wartungsnachweise und Angaben zu Sonderausstattungen helfen. Wir besprechen bei der Terminvereinbarung, was in Ihrem Fall benötigt wird.

Termine

Wie schnell bekomme ich einen Termin und das Gutachten?

Den möglichen Besichtigungstermin und den voraussichtlichen Fertigstellungstermin besprechen wir mit Ihnen persönlich. Die Bearbeitungsdauer hängt unter anderem vom Schadenumfang, den verfügbaren Unterlagen und eventuell erforderlichen weiteren Untersuchungen ab.

Kaskoschaden

Was gilt bei einem Kaskoschaden?

Wenn Sie den Schaden über Ihre eigene Kaskoversicherung abwickeln möchten, stimmen Sie das Vorgehen zuerst mit ihr ab. Klären Sie insbesondere, wer die Begutachtung beauftragt und welche Kosten übernommen werden. Maßgeblich sind Ihr Vertrag und die Bedingungen Ihrer Versicherung.

Fahrzeugbewertung

Was unterscheidet ein Unfallgutachten von einer Fahrzeugbewertung?

Ein Unfallgutachten untersucht einen konkreten Fahrzeugschaden und den damit verbundenen Reparaturaufwand. Eine Fahrzeugbewertung ermittelt den Wert für einen bestimmten Anlass, zum Beispiel einen Verkauf. Im Unfallgutachten können ebenfalls Fahrzeugwerte erforderlich sein. Entscheidend ist daher, welche Frage mit dem Auftrag beantwortet werden soll.

Besichtigung

Muss mein Fahrzeug zu Ihnen gebracht werden?

Wir stimmen den Besichtigungsort mit Ihnen ab. Nennen Sie uns den Standort und teilen Sie mit, ob das Fahrzeug fahrbereit ist. Wir besprechen dann, wo die erforderliche Untersuchung durchgeführt werden kann.

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Sie möchten Ihren Schaden besprechen?

Ihre Frage ist noch offen? Schildern Sie uns Ihren Fall. Wir besprechen die passende Begutachtung und die nächsten Schritte.