Bei einem selbstverschuldeten Unfall hat deine Versicherung das Recht, einen Sachverständigen zu beauftragen. Im Kaskofall solltest du dich umgehend mit deiner Versicherung in Verbindung setzen.
Bei einem selbstverschuldeten Unfall hat deine Versicherung das Recht, einen Sachverständigen zu beauftragen. Im Kaskofall solltest du dich umgehend mit deiner Versicherung in Verbindung setzen.
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