Schadensregulierung
Was ein Unfallgutachten leistet
Den Schaden erfassen. Die Reparatur nachvollziehbar kalkulieren.
Ein Unfallgutachten beschreibt die Schäden an Ihrem Fahrzeug und den Aufwand, der für eine fachgerechte Reparatur erforderlich ist. Je nach Schadenbild kommen weitere Bewertungen hinzu, etwa eine mögliche Wertminderung oder die Ermittlung von Wiederbeschaffungs- und Restwert.
Wir untersuchen Ihr Fahrzeug, dokumentieren die Feststellungen und fassen die Ergebnisse im Gutachten zusammen. Bekannte Vorschäden und bereits erfolgte Reparaturen beziehen wir in die Beurteilung ein. Falls zusätzliche Untersuchungen nötig sind, besprechen wir das weitere Vorgehen mit Ihnen.
Damit erhalten Sie eine technische Grundlage für die Schadenregulierung. Bei Fragen zur Haftung oder zu streitigen Ansprüchen unterstützt Sie eine anwaltliche Beratung.

Was das Gutachten je nach Schaden umfasst
Fahrzeugdaten und Zustand
Fahrzeugdaten und Beschreibung des festgestellten Zustands.
Schadenstellen dokumentieren
Fotos und Erläuterungen zu den Schadenstellen.
Reparaturaufwand
Kalkulation des Reparaturaufwands und Einschätzung der Reparaturdauer.
Wertminderung prüfen
Prüfung einer möglichen unfallbedingten Wertminderung.
Fahrzeugwerte ermitteln
Ermittlung von Wiederbeschaffungs- und Restwert, soweit erforderlich.

Der Ablauf
So entsteht Ihr Unfallgutachten
Anfrage
Sie rufen uns an, schreiben uns oder melden den Schaden online. Wir besprechen Ihr Anliegen und den passenden Umfang.
Terminvereinbarung
Wir stimmen Termin und Besichtigungsort mit Ihnen ab. Nennen Sie uns dafür den Fahrzeugstandort und ob das Fahrzeug fahrbereit ist.
Besichtigung
Wir nehmen die Fahrzeugdaten auf, untersuchen die Schadenstellen und halten unsere Feststellungen mit Fotos fest.
Erstellung
Wir kalkulieren den Reparaturaufwand und ermitteln die Werte, die für Ihren Schaden relevant sind.
Übergabe
Sie erhalten das Gutachten mit Dokumentation und Bewertung. Wir erläutern Ihnen die Ergebnisse und beantworten Ihre Fragen.
Vorbereitung
Was Sie für den Termin bereithalten können
Wenn etwas fehlt, ist das kein Hindernis. Wir sprechen mit Ihnen ab, was noch benötigt wird.
Fahrzeugpapiere
Die Zulassungsbescheinigung Teil I und, falls vorhanden, die Schadennummer der Versicherung.
Unfallhergang und Fotos
Angaben zum Unfallhergang und bereits vorhandene Unfall- und Schadenfotos.
Vorschäden und Ausstattung
Unterlagen zu früheren Schäden, Reparaturen und besonderer Ausstattung, soweit vorhanden.
Fragen zum Unfallgutachten
Weitere Antworten rund um Unfall und Gutachten finden Sie im Ratgeber.
Bei einem Haftpflichtschaden können Sie grundsätzlich einen unabhängigen Sachverständigen selbst beauftragen. Die freie Auswahl bedeutet jedoch nicht, dass jedes Gutachten automatisch erstattet wird: Bei kleinen Schäden kann ein Kostenvoranschlag ausreichen. Für Kaskoschäden gelten die Bedingungen Ihres Versicherungsvertrags.
Ein Kostenvoranschlag schätzt vor allem die Reparaturkosten. Ein Gutachten kann darüber hinaus etwa Wertminderung und relevante Fahrzeugwerte behandeln. Welcher Nachweis sinnvoll ist, hängt von Schadenumfang und Fragestellung ab. Lassen Sie den Umfang vor einer Beauftragung einschätzen, statt sich allein an einem pauschalen Eurobetrag zu orientieren.
Stimmen Sie das Vorgehen zuerst mit Ihrer Versicherung ab. Klären Sie insbesondere, wer die Begutachtung beauftragt und welche Kosten übernommen werden. Maßgeblich sind Ihr Vertrag und die Bedingungen Ihrer Versicherung.
Den möglichen Besichtigungstermin und den voraussichtlichen Fertigstellungstermin besprechen wir mit Ihnen persönlich. Die Bearbeitungsdauer hängt unter anderem vom Schadenumfang, den verfügbaren Unterlagen und eventuell erforderlichen weiteren Untersuchungen ab.
Wir stimmen den Besichtigungsort mit Ihnen ab. Nennen Sie uns den Standort und teilen Sie mit, ob das Fahrzeug fahrbereit ist. Wir besprechen dann, wo die erforderliche Untersuchung durchgeführt werden kann.
Unfallgutachten anfragen
Schildern Sie uns Ihren Schaden. Wir besprechen mit Ihnen den passenden Umfang und vereinbaren den Besichtigungstermin.
Sie möchten den Wert eines Fahrzeugs ohne Unfallschaden ermitteln lassen? Dann passt die Fahrzeugbewertung.
